Gerne beantworten wir hier die am häufig gestelztesten Fragen.
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).
Fußnote
(+++ § 286: Zur Anwendung vgl. § 34 BGBEG +++)
Sich mit Online-Mahnanträgen herumzuschlagen oder die Sachen dem Anwalt zu übergeben, sind oft keine wirklichen sowie zielführenden Mittel bzw. Alternativen.
Nimmt der Anwalt die Sache wirklich Ernst? Hat er genug Biss? Ist meine Forderung vielleicht zu klein? Wie teuer wird das für mich am Ende und hat der beauftragte Anwalt nicht viel ehr nur seine eigene Vergütung im Blick?
Es entstehen jedenfalls erstmal weitere Kosten, denn die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei kostet Geld, das Sie in der Regel vorstrecken müssen und das Ihnen als Unternehmer somit zusätzlich fehlt.
Bei einer Rechnungshöhe von nur 2.000€, können das schnell - allein für die Wahrnehmung anwaltlicher Dienste im außergerichtlichen Bereich - mehr als 680€ werden!
Wir haben die Lösung für dieses unternehmerisches Dilemma - einfacher und kostengünstiger geht es nicht.
Wir können Ihnen viel versprechen - wichtig ist, daß Sie sich selber ein Bild von unserem Service machen und es testen - Sie werden begeistert sein!
Neben dem eigenen Testen unseres Services durch Sie, sprechen unser Kunde ebenfalls für sich.
Von der 1 Mann Firma, dem Freelancer, Handwerksunternehmen über Unternehmen mit 5, 10 oder 30 Mitarbeitern haben unsere größten Kunden mehr als 5.000 Mitarbeiter - und für Alle ist unser System bestens geeignet.
Folgende Branchen nutzen aktuell unser System: Einzelhandel, Grosshandel, Reisebüros, Ärzte, Steuerberater, Fitnessstudios, Werkstätten, Schreiner, Sanitär- & Heizungsunternehmen, Grafiker & Designer, Werbeagenturen,…
Erfahrungsgemäß kommen bereits nach der ersten Mahnung mehr als die Hälfte aller Schuldner Ihrer Zahlungspflicht nach. Damit dies auch weiterhin so gut klappt, ist die Formulierung sowie die Einhaltung unserer Pflichtangaben und Fristen enorm wichtig. Unser Mahnwesen läuft wie folgt ab:
Im ersten Schritt laden Sie Ihre Rechnung auf unserer Seite hoch. Daraufhin wird die erste Mahnung automatisiert erstellt und per Mail an den Schuldner verschickt. Sie ist juristisch einwandfrei und zunächst als freundliche Erinnerung ausgestaltet.
Nach Fristablauf der Zahlungserinnerung verfassen unsere Anwälte ein anwaltliches Mahnschreiben. Die Dringlichkeit rückt damit noch klarer in den Vordergrund, weil über die Folgen bei “Nichtzahlung” aufgeklärt wird. Um die Folgen gerichtlicher Weiterungen u.a. zu vermeiden, zahlen bereits viele weitere Schuldner den offenen Betrag. Ihr Schuldner erstattet dann grundsätzlich auch unsere Gebühren, so dass wir unsere Vergütung verdient und Sie ebenfalls Ihr Geld erhalten.
Das Telefonat mit einem unserer Anwälte wäre der letzte Schritt in unserem vorgesehenen Mahnlauf (bevor die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden könnte). Ein persönliches Gespräch, bei dem der Schuldner erstmals den Grund seiner unbezahlten Forderung erklären muss, lässt sich nur schwer ignorieren. In diesem Gespräch wird dem Schuldner letztmalig die Chance für eine außergerichtliche Lösung gegeben. Diese persönliche Konfrontation als letzte außergerichtliche Maßnahme verbessert nochmals enorm die Zahlungsbereitschaft.