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Wir gewährleisten, dass wir Ihre anfallenden Daten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihrer Anfragen erheben, bearbeiten, speichern und nutzen sowie zu internen Zwecken als auch um von Ihnen abgefragte Leistungen zu erbringen oder Inhalte bereitzustellen.
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Wir setzen eine Software zur Pflege der Kundendaten (CRM-System) oder eine vergleichbare Software auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (effiziente und schnelle Bearbeitung der Nutzeranfragen) ein.
Sie haben das Recht, sich eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten einzuholen. Auf Anforderung teilen wir Ihnen nach geltendem Recht in schriftlicher Form mit, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen gespeichert haben. Dies beinhaltet ebenfalls, die Herkunft und die Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung.
b) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, Ihre bei uns gespeicherten Daten bei Unrichtigkeit berichtigen zu lassen. Hierbei können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung, z. B. bei Bestreiten der Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten, verlangen.
c) Recht auf Sperrung
Des Weiteren können Sie Ihre Daten sperren lassen. Damit eine Sperrung Ihrer Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden.
d) Recht auf Löschung:
Sie können ebenfalls die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch. Liegen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden wir auch ohne Vorliegen eines entsprechenden Verlangens Ihrerseits Ihre personenbezogenen Daten löschen.
e) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie sind berechtigt, von uns die Bereitstellung der uns übermittelten personenbezogenen Daten in einem Format zu verlangen, welches die Übermittlung an eine andere Stelle erlaubt.
f) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an eine der Datenschutzaufsichtsbehörden zu wenden.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, D-40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10
E-Mail: [email protected]
Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/LDIunternehmen.php
g) Widerspruchsrecht
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten für interne Zwecke mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierzu genügt es, eine entsprechende E-Mail an [email protected] zu senden. Ein solcher Widerruf berührt allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitungsvorgänge durch uns. Unberührt hiervon bleibt die Datenverarbeitung bzgl. aller sonstigen Rechtsgrundlagen, wie bspw. die Vertragsanbahnung (siehe oben).
a) Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten Um die Vertraulichkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu wahren, haben wir verschiedene Maßnahmen zur Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle getroffen.
b) Wahrung der Integrität Ihrer personenbezogenen Daten Um die Integrität Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu wahren, haben wir verschiedene Maßnahmen zur Weitergabe- und Eingabekontrolle getroffen.
c) Wahrung der Verfügbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten Um die Verfügbarkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu wahren, haben wir verschiedene Maßnahmen zur Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle getroffen.
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Sich mit Online-Mahnanträgen herumzuschlagen oder die Sachen dem Anwalt zu übergeben, sind oft keine wirklichen sowie zielführenden Mittel bzw. Alternativen.
Nimmt der Anwalt die Sache wirklich Ernst? Hat er genug Biss? Ist meine Forderung vielleicht zu klein? Wie teuer wird das für mich am Ende und hat der beauftragte Anwalt nicht viel ehr nur seine eigene Vergütung im Blick?
Es entstehen jedenfalls erstmal weitere Kosten, denn die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei kostet Geld, das Sie in der Regel vorstrecken müssen und das Ihnen als Unternehmer somit zusätzlich fehlt.
Bei einer Rechnungshöhe von nur 2.000€, können das schnell - allein für die Wahrnehmung anwaltlicher Dienste im außergerichtlichen Bereich - mehr als 680€ werden!
Wir haben die Lösung für dieses unternehmerisches Dilemma - einfacher und kostengünstiger geht es nicht.
Wir können Ihnen viel versprechen - wichtig ist, daß Sie sich selber ein Bild von unserem Service machen und es testen - Sie werden begeistert sein!
Neben dem eigenen Testen unseres Services durch Sie, sprechen unser Kunde ebenfalls für sich.
Von der 1 Mann Firma, dem Freelancer, Handwerksunternehmen über Unternehmen mit 5, 10 oder 30 Mitarbeitern haben unsere größten Kunden mehr als 5.000 Mitarbeiter - und für Alle ist unser System bestens geeignet.
Folgende Branchen nutzen aktuell unser System: Einzelhandel, Grosshandel, Reisebüros, Ärzte, Steuerberater, Fitnessstudios, Werkstätten, Schreiner, Sanitär- & Heizungsunternehmen, Grafiker & Designer, Werbeagenturen,…
Erfahrungsgemäß kommen bereits nach der ersten Mahnung mehr als die Hälfte aller Schuldner Ihrer Zahlungspflicht nach. Damit dies auch weiterhin so gut klappt, ist die Formulierung sowie die Einhaltung unserer Pflichtangaben und Fristen enorm wichtig. Unser Mahnwesen läuft wie folgt ab:
Im ersten Schritt laden Sie Ihre Rechnung auf unserer Seite hoch. Daraufhin wird die erste Mahnung automatisiert erstellt und per Mail an den Schuldner verschickt. Sie ist juristisch einwandfrei und zunächst als freundliche Erinnerung ausgestaltet.
Nach Fristablauf der Zahlungserinnerung verfassen unsere Anwälte ein anwaltliches Mahnschreiben. Die Dringlichkeit rückt damit noch klarer in den Vordergrund, weil über die Folgen bei “Nichtzahlung” aufgeklärt wird. Um die Folgen gerichtlicher Weiterungen u.a. zu vermeiden, zahlen bereits viele weitere Schuldner den offenen Betrag. Ihr Schuldner erstattet dann grundsätzlich auch unsere Gebühren, so dass wir unsere Vergütung verdient und Sie ebenfalls Ihr Geld erhalten.
Das Telefonat mit einem unserer Anwälte wäre der letzte Schritt in unserem vorgesehenen Mahnlauf (bevor die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden könnte). Ein persönliches Gespräch, bei dem der Schuldner erstmals den Grund seiner unbezahlten Forderung erklären muss, lässt sich nur schwer ignorieren. In diesem Gespräch wird dem Schuldner letztmalig die Chance für eine außergerichtliche Lösung gegeben. Diese persönliche Konfrontation als letzte außergerichtliche Maßnahme verbessert nochmals enorm die Zahlungsbereitschaft.